CONTENT MARKETING

GDPR und Marketing: Content ist die neue Währung.

Paul Schütz, Founder & Managing Partner, Hamburg

18. April 2018

Am 25. Mai 2018 ist es soweit: Die Europäische Union verabschiedet die neue Datenschutz-Grundverordnung und ändert damit die Spielregeln für Brands, Unternehmen und Agenturen. 750 Millionen Menschen leben in EU-Staaten. Damit stehen eine viertel Milliarde potentielle Kunden auf dem Spiel. Klingt dramatisch? Ist es auch. Aber es ist auch eine große Chance, eine persönlichere Bindung zum Kunden zu schaffen. Höchste Zeit, sich die Sache genauer anzuschauen.

DSGVO: Es wird höchste Zeit.

GDPR steht für General Data Protection Regulation und läuft in Deutschland unter dem Kürzel DSGVO. Der offizielle Titel der Datenschutz-Grundverordnung lautet Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG. Man muss Gesetzestexte einfach lieben.

Das Europäische Parlament möchte damit die persönlichen Daten aller Bürgerinnen und Bürger der EU besser schützen. Das wird auch allerhöchste Zeit. Wie der offizielle Titel bereits verrät, wird dabei die alte Datenschutzverordnung (Richtlinie 95/46/EG) aufgehoben. Sie stammt aus dem Jahr 1995. Aus einer Zeit, in der kein Mensch von Big Data sprach, handelsübliche Speicherträger (Disketten werden sicherlich dem ein oder anderen noch ein Begriff sein) nicht einmal genug Platz für ein heutiges Smartphone-Foto boten und nur die größten Unternehmen weltweit überhaupt so etwas wie digitale Daten sammelten.

Bereits 2015 hinterließ jeder Mensch auf der Welt durchschnittlich 500 MB an Daten PRO TAG. Diese Daten werden gesammelt, analysiert und verwendet. Doch die bestehenden gesetzlichen Richtlinien stammen aus der Zeit von Windows 95… Wie gesagt: Es wird höchste Zeit für eine aktuellere Datenschutz-Grundverordnung.

GDPR: Die wichtigsten Punkte.

An dieser Stelle ein Verweis auf den sehr ausführlichen und detaillierten DSGVO Wikipedia-Artikel:

„Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist eine Verordnung der Europäischen Union, mit der die Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch private Unternehmen und öffentliche Stellen EU-weit vereinheitlicht werden. Dadurch soll einerseits der Schutz personenbezogener Daten innerhalb der Europäischen Union sichergestellt, andererseits der freie Datenverkehr innerhalb des Europäischen Binnenmarktes gewährleistet werden.“

Kurz gesagt:

Die EU möchte unsere Daten besser schützen und Unternehmen weltweit zu mehr Transparenz auffordern. Das wichtigste Stichwort der DSGVO lautet dabei: Einwilligung.

Ein wenig genauer:

Unternehmen, die personenbezogene Daten sammeln, müssen nachweisbar festhalten, wann genau und auf welche Art und Weise diese Einwilligung kommuniziert und vom Nutzer akzeptiert wurde. Dabei müssen Unternehmen darauf achten, dass dem Nutzer klar, verständlich und detailliert erklärt wird, in welchem Umfang und zu welchen Zwecken persönliche Daten gespeichert und genutzt werden.

Darüber hinaus haben Nutzer zu jeder Zeit das Recht darauf, vom System „vergessen zu werden“. Entzieht man seine Einwilligung, ist das jeweilige Unternehmen gezwungen, alle personenbezogenen Daten zu löschen. Ohne Wenn und Aber.

Unternehmen drohen dabei saftige Bußgelder bei Verletzung der Datenschutz-Grundverordnung: Bis zu 20.000.000 Euro oder 4% des weltweiten Jahresumsatzes (je nachdem, welche Summe höher ist) stehen auf dem Spiel. Zum Vergleich: Das aktuelle deutsche Bundesdatenschutzgesetz sieht bisher ein maximales Bußgeld in Höhe von 300.000 Euro vor. Die EU meint es ernst und es geht um mehr als nur Peanuts.

Die GDPR besteht aus 99 Artikeln in 11 Kapiteln. Auf der Website der EU findet ihr die deutsche Version der Datenschutz-Grundverordnung. Zumindest die ersten beiden Kapitel sollte man auch als Laie lesen, wenn man ein generelles Interesse an Datenschutz hat. Wissbegierige Bienchen werden natürlich das gesamte Dokument auf ihren eReader packen. Kleine Vorwarnung: Das Dokument umfasst 88 Seiten und ist nicht gerade leichte Kost.

GDPR: Bedeutung fürs Marketing

Wie viele Newsletter bekommt ihr pro Woche? Und wisst ihr auch, wann und wo ihr euch dafür eingetragen habt? Wahrscheinlich nicht. Aber genau hier müssen Unternehmen ab dem 25. Mai 2018 Auskunft erteilen können.

Alle genutzten Marketinglisten mit Kontaktdaten müssen überarbeitet werden. Dabei muss sichergestellt werden, dass jeder Newsletter-Empfänger klar und deutlich zugestimmt hat, solche Informationen zu erhalten. Außerdem muss nachweisbar sein, wann und in welcher Form diese Einwilligung stattgefunden hat. Ein einfaches Häkchen bei einem Wissenstest, Gewinnspiel etc. reicht nicht mehr.

Vor allem in Amerika ist der Handel mit Email-Adressen üblich –alle auf diese Art erworbenen Kontaktdaten von EU-Bürgern werden in dieser Situation jedoch zum größten Teil nutzlos.

Stellt euch schon einmal auf volle E-Mail-Postfächer ein. Spätestens im Mai werden zahlreiche Unternehmen eure Inbox fluten, um eure Einwilligung gemäß DSGVO zu erbitten.

Unternehmen müssen zukünftig lernen, ihre Kundendatenbanken selbst und organisch aufzubauen und dabei jederzeit gegenüber ihren Kunden transparent zu sein. Kein leichtes Unterfangen, aber eine große Chance für eine neue Art der Kundenbeziehung.

Und hier kommt Content ins Spiel.

DSGVO: Content macht den Unterschied.

Unternehmen müssen bereits jetzt aufpassen, dass ihre GDPR Opt-In E-Mail heraussticht. Die Inbox jedes Kunden wird ein Schlachtfeld und nur der beste Mail-Content wird durch eine Einwilligung belohnt. Allein dieser Schritt erfordert professionelles und zielgruppenspezifisches Handeln. Bei Risiken und Nebenwirkungen fragen Sie Ihren freundlichen Ansprechpartner bei Archer Creative.

Mit Content Marketing hat man gerade jetzt beste Chancen, zielführend und authentisch mit seinen Kunden zu kommunizieren und eine transparente und aufrichtige Beziehung zu führen. Und das alles GDPR-konform.

Ein solides Markenvertrauen ist gerade in unserer schnelllebigen Zeit von höchster Bedeutung. Dabei sind die Grundpfeiler jeder Love Brand gelebte Werte des Unternehmens, Produktqualität und Service. Und diese Pfeiler wollen kommuniziert werden.

Content als GDPR-Asset

Guter Content ist dabei eines der wichtigsten Assets eines jeden Unternehmens. Relevante, hilfreiche und überzeugende Content Pieces schaffen Vertrauen. Einem Unternehmen eine Einwilligung zur Datennutzung zu geben, geht Hand in Hand damit, einem Unternehmen Vertrauen zu schenken.

Vertrauen ist zerbrechlich, wie wir am aktuellen Facebook-Debakel gesehen haben. Im digitalen Alltag bedeutet eine Einwilligung im Sinne der DSGVO nichts anderes als „Ich möchte mehr davon und bin überzeugt, dass ich hier richtig bin“. Und diesem Wunsch sollte jedes Unternehmen Folge leisten. Mit Inhalten, die überzeugen und die persönliche Kundenbeziehungen stärken. Nur dann kann man tatsächlich von Vertrauen sprechen. Und nur dann wird man eine GDPR-konforme Kundeneinwilligung langfristig halten können.

Die Argumente für Content Marketing verändern sich in Zeiten der GDPR nicht, sie werden aber überzeugender. Ab Ende Mai 2018 wird sich zeigen, ob wir richtig liegen, aber wir sind fest davon überzeugt: Guter Content ist die neue Währung.